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Kosten

Wir legen besonderen Wert auf Kostentransparenz für unsere Patienten und auf eine faire Entlohnung der Betreuerinnen.

Das Erst-bzw. Beratungsgespräch ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Die Kosten der 24 Stunden Betreuung betragen zwischen EUR 50,-- und EUR 65,-- pro Tag, abhängig von der Qualifikation und dem Betreuungsaufwand. Dazu kommen Abgaben für die Sozialversicherung sowie für die An-und Abreise der BetreuerInnen. Kosten für Unterkunft und Verpflegung trägt ebenfalls der zu Betreuende.

Unsere BetreuerInnen arbeiten üblicherweise im 2-4-Wochen-Rhythmus. Dieser kann auf Ihren Wunsch individuel abgeändert werden.

Die erste Vermittlungsgebühr ist einmal € 690 und nach dem ersten Halbjahr der Betreuung ist die regelmäßige Gebühr in der Höhe von € 490 pro 6 Monate an die Agentur zu entrichten.

Pflegegeld

Mit dem Pflegegeld wird ein Teil der pflegebedingten Mehraufwendungen durch eine Geldleistung abgegolten. Dadurch soll die notwendige Pflege gesichert und ein möglichst selbstbestimmtes und bedürfnisorientiertes Leben ermöglicht werden. Wer Pflege braucht, soll sich diese möglichst nach seinen Bedürfnissen selbst organisieren können, z. B. in dem er Ihnen als pflegender Angehöriger eine finanzielle Entschädigung für Ihre Tätigkeit bieten kann. Dazu trägt das Pflegegeld bei. Außerdem kann professionelle Unterstützung zu Ihrer Entlastung organisiert werden.

Wie man vorgehen soll?

Das Pflegegeld muss zunächst beantragt werden!

Das Pflegegeld gebührt frühestens mit Beginn des auf die Antragstellung folgenden Monates.

Wo beantragen Sie das Pflegegeld?

Das Pflegegeld ist grundsätzlich bei der zuständigen pensionsauszahlenden Stelle zu beantragen. Für Personen ohne eigene Pension ist die jeweilige Gemeinde bzw. Bezirkshauptmannschaft der richtige Ansprechpartner. An diese Stelle sind auch die Anträge auf Erhöhung des Pflegegeldes bei Verschlechterung des Gesundheitszustandes zu richten.

Höhe des Pflegegeldes

Das Pflegegeld beträgt monatlich

Pflegestufe 1ab 154,20 EUR monatlich
Pflegestufe 2ab 284,30 EUR monatlich
Pflegestufe 3ab 442,90 EUR monatlich
Pflegestufe 4ab 664,30 EUR monatlich
Pflegestufe 5ab 902,30 EUR monatlich
Pflegestufe 6ab 1 260,00 EUR monatlich
Pflegestufe 7ab 1 655,80 EUR monatlich

Förderung der 24 Stunden Betreuung

Zum Zweck der Unterstützung der 24 Stunden Betreuung Zuhause wurde vom Sozialministerium ein Fördermodell entwickelt. Diese Förderung beträgt bei 2 BetreuerInnen von JV Agentur.eu EUR 550,-- pro Monat.

Voraussetzungen:

Erste Anlaufstelle für Fragen, Informationen und für die Antragstellung ist das Bundessozialamt mit seinen 9 Landesstellen. Informationen erhalten Sie unter der Tel. Nummer 05 99 88 zum Ortstarif. Weitere wichtige Informationen sind im Internet auf der Plattform für pflegende Angehörige des Sozialministeriums unter http://www.pflegedaheim.at/ zu erhalten.

Pflegekosten können steuerlich abgesetzt werden

Erhöhte Aufwendungen für die Pflege von Angehörigen können unter der Rubrik „außergewöhnliche Belastungen“ in der Steuererklärung bzw. bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung als Abzugsposten geltend gemacht werden. Zu diesen erhöhten Aufwendungen zählen Medikamente, die die Krankenkasse nicht oder nicht vollständig bezahlt; Arzthonorare, die durch die Versicherung nicht abgedeckt sind; andere Beträge, die durch die Pflegesituation entstanden sind und nicht von Versicherungen bezahlt bzw. rückerstattet werden; Kosten für ein Altenheim oder Pflegeheim; Kosten für mobile Pflege – 24 Pflege; Kosten für Hausbetreuung (aber nur wenn diese im Zusammenhang mit der Pflege stehen).

Natürlich ist auch die JV Agenturt Vermittlungsgebühr steuerlich absetzbar. Bitte heben Sie die Rechnung bis zu Ihrem nächsten Steuerausgleich auf!

Beispiel für Pflegezuschuss

Beispiel für Zuschüsse der Pflegestufe 3 pro Monat
(gilt auch für Pflegestufe 1 mit schwerer Demenz)

PflegegeldEUR442,90
+ 24 Stunden FörderungEUR550
Summe ZuschüsseEUR992,90

Der Zuschuss für die 24 Stunden Betreuung beträgt somit monatlich EUR 992,90!

Jedem Hilfe vom Herzen

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